Marderabwehr

Marder erfolgreich vertreiben, aber richtig

Ein Marder lässt Sie u.U. nicht nur unversehens mitten in der Nacht vor Schreck aus dem Bett springen. Ein Marder richtet womöglich auch noch Schaden in Ihrer Dachdämmung oder in den Zwischenwänden an.

Mal abgesehen davon, wenn dieser Ihren Dachboden dann auch noch als Kinderstube oder Speisesaal vom Marder gewählt hat, werden Sie dies sehr schnell am beißenden Geruch bemerken! Schlechtestenfalls folgen dem Marder dann auch noch andere Schädlinge wie z.B. Fliegen und deren Maden oder der Speckkäfer.

Kurz und gut, einen solchen Hausgenossen wären Sie bestimmt gerne schneller wieder los als den eigenen „Schwiegerdrachen“.

Blöderweise steht der Marder aber unter Jagdrecht und genießt daraus resultierende Schonzeiten, in denen er noch nicht mal gestört werden darf - weil er dann seine Nachkommen aufzieht.

Obendrein dürfen Marder nur von „Jagdberechtigten“ gefangen oder zur Strecke gebracht werden. Dies hat dann „waidgerecht“ und unter Berücksichtigung der jagdlichen Vorschriften (Schonzeiten, Mindestabstände zu Wohngebieten etc.) zu erfolgen.

So ist es beispielsweise unmöglich einen Marder im Garten am eigenen Wohnhaus legal abzuschießen. Das disqualifiziert den Jäger als Ansprechpartner, wenn Sie Marderprobleme haben.

Nun gehört ein Jagdschein zwar nicht zur Ausbildung eines Kammerjägers oder Schädlingsbekämpfers, es bieten sich aber zum Glück noch ein paar andere Möglichkeiten den Marder zu bekämpfen und in die Flucht zu schlagen!

Außerhalb der Schonzeiten (in jedem Bundesland u.U. unterschiedlich) können wir jederzeit etwas für Sie und damit gegen den Marder tun:
✓ Vergrämung mit speziellen Marderrepellentien
✓ Aufspüren und Verschluss der Zugänge
✓ Aufspüren und ggfs. Blockade der Aufstiege
✓ Beratung zur Abwehr von Mardern

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da...

0172 / 9853408