HACCP-Beratung in Neuss und Umgebung
Ein HACCP-Konzept, das zu Ihrem Betrieb passt – und im Alltag funktioniert
Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, lagert oder ausgibt, braucht ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen. Das gilt für das Restaurant genauso wie für den Imbiss, die Bäckerei, die Metzgerei, die Kantine, die Kita- oder Pflegeküche, den Lebensmittelmarkt und das Lager eines Großhändlers.
Wir entwickeln dieses System gemeinsam mit Ihnen, schulen Ihr Team und begleiten Sie im laufenden Betrieb – in Neuss, Düsseldorf, Meerbusch, Kaarst, Dormagen, Grevenbroich und im Umland. Und weil wir selbst Schädlingsbekämpfer sind, ist ein Teil, an dem viele Konzepte schwächeln, bei uns von Anfang an mit drin.
Was das Gesetz verlangt
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5: Lebensmittelunternehmer müssen ein ständiges Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht. Kleine Betriebe dürfen das vereinfacht lösen, etwa über die Leitlinien für eine gute Hygienepraxis ihrer Branche – entfallen darf es nicht.
- Anhang II derselben Verordnung: Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss in Lebensmittelhygiene geschult sein (Kapitel XII), und der Betrieb braucht geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen (Kapitel IX). Für leicht verderbliche Lebensmittel verlangt § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zusätzlich nachgewiesene Fachkenntnisse.
- Infektionsschutzgesetz, § 43: Vor der ersten Tätigkeit braucht jede Person, die mit den dort genannten Lebensmitteln arbeitet, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Danach muss der Arbeitgeber alle zwei Jahre erneut belehren und das dokumentieren.
Was bei einer Kontrolle meist vorliegen sollte
Kommt die Lebensmittelüberwachung, geht es erfahrungsgemäß weniger um das dickste Handbuch als um nachvollziehbare Eigenkontrollen. Typischerweise werden angesehen:
- Gefahrenanalyse und festgelegte kritische Kontrollpunkte
- Temperaturaufzeichnungen (Wareneingang, Kühlung, Heißhalten)
- Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Nachweisen
- Schulungs- und Belehrungsnachweise Ihrer Mitarbeiter
- Nachweise zur Schädlingsbekämpfung bzw. zum Schädlingsmonitoring
- Rückverfolgbarkeit: woher die Ware kommt
So gehen wir vor
- Begehung vor Ort. Wir sehen uns Ihre Abläufe an: Wareneingang, Lagerung, Zubereitung, Ausgabe, Reinigung.
- Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Wo kann was passieren, welche Grenzwerte gelten, wer kontrolliert wann – und was wird getan, wenn ein Wert nicht stimmt?
- Unterlagen, die zu Ihnen passen. HACCP-Handbuch, Maßnahmenpläne, Formulare und Checklisten – so knapp wie möglich, so vollständig wie nötig. Keine Mustermappe, die im Schrank verstaubt.
- Schulung Ihres Teams. Lebensmittelhygiene und HACCP verständlich erklärt, dazu die Folgebelehrung nach §§ 42 und 43 IfSG – mit Teilnahmenachweis für Ihre Unterlagen.
- Begleitung im laufenden Betrieb. Hilfe bei der Dokumentation, auf Wunsch regelmäßige Hygieneaudits und Abklatschproben, mit denen sich prüfen lässt, ob Reinigung und Desinfektion auf den Arbeitsflächen wirken.
Schädlingsbekämpfung gehört zum Konzept
Schädlinge sind eine der Gefahren, die jede Gefahrenanalyse abdecken muss. Bei uns kommt beides aus einer Hand: Köder- und Monitoringplan, Kontrollberichte und Maßnahmen gehören zu Ihrem HACCP-Konzept, statt in einem zweiten Ordner eines anderen Dienstleisters zu liegen. Auf Wunsch sehen Sie alle Kontrollen digital über unser Online-Monitoring.
Mehr zur Schädlingsbekämpfung für Betriebe und zu Trinkwasserproben, die wir über akkreditierte Labore untersuchen lassen.
Kleiner Betrieb, wenig Zeit?
Ein Imbiss braucht kein Konzernhandbuch. Wir richten das System so ein, dass es neben dem Tagesgeschäft machbar bleibt: wenige, klare Kontrollen an den Stellen, an denen es wirklich darauf ankommt, und Formulare, die Ihr Team ohne Nachfragen ausfüllen kann.
Häufige Fragen
Brauche ich als kleiner Betrieb wirklich ein HACCP-Konzept?
Ja. Die Pflicht aus Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gilt für alle Lebensmittelunternehmer. Wie umfangreich das System sein muss, richtet sich nach Größe und Risiko Ihres Betriebs.
Darf die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ein Dienstleister machen?
Die Erstbelehrung vor Arbeitsbeginn ist dem Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt vorbehalten. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre ist Aufgabe des Arbeitgebers – wir führen sie für Sie durch und liefern den Nachweis; die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Was ist eine Abklatschprobe?
Ein Nährbodenplättchen wird auf eine gereinigte Fläche gedrückt und anschließend bebrütet. Was darauf wächst, zeigt, ob Reinigung und Desinfektion wirken – ein einfacher Nachweis für Ihre Eigenkontrolle.
Hilft ein HACCP-Konzept auch bei IFS oder Kundenaudits?
Ein sauber geführtes HACCP-System ist die Grundlage, auf der Standards wie IFS aufbauen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
Was kostet die Beratung?
Das hängt von Größe und Umfang Ihres Betriebs ab. Nach einem kurzen Gespräch oder einer Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihren Betrieb an.
Telefon 02137 / 177 10 10 · mobil und WhatsApp 0170 / 308 60 07